Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung

Die Erlaubnis gemäß § 34c der Gewerbeordnung (GewO) ist eine behördliche Genehmigung, die erforderlich ist, um bestimmte Tätigkeiten im Immobilienbereich gewerblich auszuüben.

Die Erlaubnis zur Ausübung der Maklertätigkeit gemäß § 34c der Gewerbeordnung (GewO) wurde erteilt. Dies bedeutet, dass die Person oder das Unternehmen die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um im Bereich der Immobilienvermittlung tätig zu sein. Dazu gehören Tätigkeiten als ImmobilienmaklerIn, die Vermittlung von Grundstücken, Häusern oder Mietobjekten.

Die Genehmigung stellt sicher, dass die Anforderungen an Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung erfüllt sind, um als MaklerIn tätig zu werden.